Kategorie: Corona-Informationen
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Neue geänderte Corona-VO (Stand: 15.10.2021)!
- Maskenpflicht im Klassenzimmer oder Betreuungsraum
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- Grundsätzlich entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer oder Betreuungsraum der GS für die Schüler!
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- Für Lehrkräfte (und andere mitwirkende am Unterricht): Maskenpflicht besteht weiter, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
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- Für sonstige Personen (weder Schüler, Lehrer, am Unterricht mitwirkende Personen) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.
- Für sonstige Personen (weder Schüler, Lehrer, am Unterricht mitwirkende Personen) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.
- Wird die „Alarmstufe“ ausgerufen, gilt wieder eine generelle Maskenpflicht im Klassensaal.
- Bei Auftreten einer Infektion durch Corona in der Klasse oder Betreuungsgruppe gilt für die Mitschüler und die Lehrkräfte wieder die Maskenpflicht für die Dauer von fünf Tagen (analog zur Testung).
- Die Maskenpflicht bleibt unverändert außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume (z.B. Lehrerzimmer, Schulhaus, usw.).
- Singen im Unterricht:
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- Ohne Maske mit Mindestabstand von 2m
- Mit Maske (mit räumlichen Abstand zu den Mitschülern)
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18.10.2021
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